Im Fall einer Titelentziehung aufgrund von "Unwürdigkeit" hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe den bislang häufig unklar verwendeten Begriff in einem Urteil geklärt:
"Unwürdigkeit" beziehe sich allein auf "wissenschaftsbezogene Verfehlungen" wie Datenmanipulationen, Plagiate und vergleichbare Fehlverhaltensformen.
Mehr dazu z.B. auf spiegel.de: http://www.spiegel.de/unispiegel/jobundberuf/jan-hendrik-schoen-verliert-doktortitel-wegen-unwuerdigkeit-a-994852.html