Formen akademischen Fehlverhaltens gibt, ist es sinnvoll, auch auf unterschiedliche Art und Weise mit einmal entdecktem - oder vermutetem - Fehlverhalten umzugehen. Unabhängig von der Art des Verstoßes gilt es in jedem Fall, gründlich zu prüfen, ob es sich wirklich um eine Regelverletzung oder nur um ein Missverständnis oder eine Nachlässigkeit handelt. Erscheint ein Anfangsverdacht ausreichend, entscheidet die Art des Fehlverhaltens und vor allem die Position der oder des Beschuldigten über das weitere Vorgehen:
Sie haben den Verdacht oder sind sich sicher,
- dass eine Kommilitonin oder ein Kommilitone abgeschrieben oder plagiiert hat.
- dass eine oder einer Ihrer Studierenden abgeschrieben oder plagiiert hat.
- dass eine Kollegin oder ein Kollege plagiiert oder Daten verfälscht hat.
- dass eine oder einer Ihrer Promovierenden plagiiert oder Daten verfälscht hat.
- dass Ihre Betreuerin oder Ihr Betreuer Ihre Arbeiten als eigene ausgibt.